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WAHLARZT

Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Dies bedeutet keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen und erleichtert eine besonders individuelle und sorgfältige Betreuung, basierend auf den neuesten Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen für Sie. Wichtig ist nunmal der Faktor Zeit bei der Betreuung meiner Patienten.
Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen. Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.

 

 


KOSTENRÜCKERSTATTUNG


Die Einreichung der Honorarnote bei der zuständigen Krankenkassa übernehmen wir gerne für Sie. Dies erfolgt von unserer Seite Ende des Monats. Bis zur Kostenrefundierung dauert es nach unserer Erfahrung vier bis zwölf Wochen.
Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich. Im Regelfall sind es 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte. Ich selber war am Anfang meiner Tätigkeit erstaunt, wie gering diese Erstattungsbeträge manchmal ausfallen.

 

 

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PRIVATARZT/WAHLARZT - VERSICHERUNG


Es gibt die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Versicherungen können sämtliche Restkosten nach Refundierung durch die Sozialversicherung übernehmen. Üblicherweise werden auch alternativmedizinische Heilmethoden und Arzneimittelkosten von der Versicherung bezahlt. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern.

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